Bauherrn sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verpflichtet, bei bestimmten Baumaßnahmen einen Ausgleich für Eingriffe in die Natur und Landschaft zu schaffen, sogenannte Ausgleichsflächen oder Kompensationsflächen. Mit einem Ökokonto können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft vorgezogen umgesetzt und bevorratet werden. Sogenannte Ökopunkte stellen dabei eine Art „Währung“ (=Wertpunkte) für die Kompensation dar.
bayernhafen ist als Ökokonto-Betreiber zertifiziert. Im Rahmen dessen werden gezielt geeignete Flächen aus naturschutzfachlicher Sicht aufgewertet – zum Beispiel durch Umwandlung von bisherigen Ackerflächen in einen auentypischen Gehölzbestand und extensive Grünlandbereiche. In zukünftigen baurechtlichen Verfahren können Ökokonto-Flächen dann zu Ausgleichs- oder Ersatzflächen umgewidmet werden.